In einer Reihe von Gesetzen sind personenbezogene Sicherheits- und Zuverlässigkeits-überprüfungen vor der Gewährung des Zugangs zu sicherheitsrelevanten oder nicht allgemein zugänglichen Bereichen vorgeschrieben. Bei der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen sind regelmäßig unterschiedliche Stellen zu beteiligen. Das IT-Verfahren „Online-Sicherheitsprüfung (OSiP)“ ermöglicht es, die vielfältigen Beteiligten und Nutzergruppen in automatisierte und weitestgehend medienbruchfreie Abläufe zu integrieren. Viele Anwendungsbereiche können bereits jetzt IT-gestützt mit OSiP durchgeführt werden. Weitere Anwendungsbereiche können bei Vorhandensein einer entsprechenden Rechtsgrundlage ergänzt werden.
Folgende wesentlichen Vorteile eines „gelebten E-Government“ können durch den Einsatz von OSiP erzielt werden:
- Unternehmen können mit der Verwaltung elektronisch zusammenarbeiten;
- Die zu beteiligenden Stellen der Verwaltungen (Genehmigungsbehörden, Polizei, Verfassungsschutz sowie Bundesregister) können elektronisch zusammenarbeiten;
- Die Bearbeitung eines Antrags vom Eingang bis zum Bescheid kann innerhalb weniger Tage erfolgen, sofern keine Versagensgründe vorliegen;
- Änderungen an den Rechtsgrundlagen für Zuverlässigkeitsüberprüfungen (z.B. Luftsicherheitsgesetz, Gewerbeordnung,…) können innerhalb eines gemeinsamen IT-Verfahrens umgesetzt werden.
Mein Angebot:
Der Einsatz und die Nutzung von OSiP erfordert ein hohes Maß an Abstimmungen zwischen den Fachbehörden, den Erkenntnisstellen und dem Betreiber von OSiP.
Ziel dieses Angebots ist, alle für den Einsatz von OSiP notwendigen Kommunikationspartner zusammenzubringen, eine dauerhafte Organisation rund um OSiP aufzubauen, sodass OSiP in einem Land nutzbar ist. Die Leistung soll als Anschubleistung und nicht als Dauerleistung verstanden werden.
- Abstimmen der Schritte zur Einführung von OSiP
- Koordination der Verantwortlichen in den Ländern
- Aufbau einer Gremienstruktur
- Kontakt zum Betreiber bis zur Inbetriebnahme